Sprachreisen können ab sofort wieder in viele Länder unternommen werden.
Der Schutz der Sprachschüler und Mitarbeiter hat für unsere Partnerschulen jedoch nach wie vor höchste Priorität und erfordert umfangreiche Maßnahmen aller FDSV-Mitgliedsunternehmen.
Die Partnerschulen folgen strikt den Anweisungen der jeweiligen Landesregierung bzw. der regionalen Gesundheitsbehörden. Damit verbunden kann es zu den einen oder anderen Einschränkung vor Ort kommen – wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die dies für das Gesamterlebnis in diesen herausfordernden Zeiten bedeuten kann.
Derzeit hat sich der Alltag in den Sprachschulen jedoch weitestgehend normalisiert.
Sollte es wieder zu verschärften Corona-Auflagen kommen, werden die folgenden Mindeststandards von den internationalen Partnerschulen der FDSV-Mitgliedsunternehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen landes¬spezifischen bzw. behördlichen Empfehlungen, erfüllt und eingehalten.
Allgemeine Hygiene-Richtlinien der internationalen FDSV-Partnerschulen
- Alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter müssen den Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen innerhalb der Klasse und in allen anderen Bereichen der Schule einhalten.
- Schüler müssen ihre persönlichen Gesichtsmasken mitbringen, die Schulen halten ebenfalls Masken bereit, die vor Ort käuflich erworben werden können.
- In öffentlichen Bereichen der Sprachschule müssen die Schüler Gesichtsmasken tragen.
- Im Klassenzimmer können die Schüler ihre Maske abnehmen.
- Je nach Größe des Klassenzimmers sitzen kleine Gruppen von Schülern mit einem Mindestabstand von 1,5 m.
- Im Eingangsbereich stehen Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten werden durchgeführt.
- Richtlinien und Informationen zur Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sind in allen Klassenräumen und Korridoren einsehbar.
- Bei Bedarf zeigen Pfeile den Schülern die Wege, die sie in der Schule einhalten müssen, um den Kontakt in den Korridoren zu minimieren.
- Die Zahlungen in der Schule sollten hauptsächlich per Kreditkarte erfolgen.
- Die Schulen behalten sich das Recht vor, den Stundenplan anzupassen, um die Anzahl der Schüler auf den Korridoren während der Pausen zu minimieren.
- Fenster werden regelmäßig geöffnet.
- Das Freizeitprogramm findet innerhalb der vorgegebenen Kontaktbeschränkungen und in Übereinstimmung mit den Hygieneanforderungen des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region statt.
Da die Situation immer noch unberechenbar ist, können sich die oben genannten Richtlinien in einzelnen Regionen täglich verändern. Außerdem sind Sprachreisen in einige Länder noch gar nicht oder nur unter strikten Einreise- bzw. Quarantäneauflagen möglich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich tagesaktuell nach den landesspezifisch Schutzauflagen und Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Gerne beraten die Mitgliedsunternehmen des FDSV Sie über die aktuellen Möglichkeiten.
Hygiene-Schutzkonzept als PDF