Bildungsurlaub, inzwischen auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, kann in 14 Bundesländern beantragt werden. Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für einen Bildungsurlaub, der beispielsweise für eine Sprachreise genutzt werden kann. Einen generellen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, welche seit mindestens 6 Monaten Vollzeit angestellt sind. Dem Arbeitnehmer stehen bis zu 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren als Bildungsurlaub zur Verfügung. Die Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In Bayern und Sachsen gibt es das Angebot leider nicht.

Informationen zum Bildungsurlaub