Finanzielle Förderung bei Sprachreisen

Wie lassen sich Kosten sparen bei der sprachlichen Aus- und Weiterbildung im Ausland? Es gibt Förderprogramme, die Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, mit finanzieller Unterstützung den Traum einer Sprachreise zu verwirklichen.

Beim Weiterbildungsstipendium (ehemals Begabtenförderung) können Sie als Stipendiat/-in innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Weiterbildungsstipendien unterstützen junge Menschen bei der beruflichen Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium

 

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein („Weiterbildungssparen“). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden. Mehr Informationen für Weiterbildungsinteressierte.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie

 

Berufstätige in Rheinland-Pfalz und Hessen können unter bestimmten Bedingungen Qualifizierungsschecks/QualiSchecks für Sprachkurse im Ausland in Anspruch nehmen.

Der Qualifizierungsscheck unterstützt die betriebliche Weiterbildung in Hessen.  Erstattungsfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 € pro Person.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Hessen

Der QualiScheck ermöglicht Weiterbildungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz. Die maximale Förderhöhe beträgt 600,- € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden 60 Prozent der Weiterbildungskosten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Rheinland-Pfalz