Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für ausgewählte Länder zur Orientierung. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Informationen empfehlen wir, die aktuellen Reisebedingungen der jeweiligen Sprachreise-Veranstalter zu beachten und sich beim entsprechenden Konsulat zu informieren, da Einreisebestimmungen jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können.
Wir empfehlen Ihnen, sich auf den Seiten des Auswärtigen Amts bzw. bei der jeweiligen Botschaft über aktuelle Richtlinien zu informieren.
Für die Beschaffung eines Visums sollten Sie je nach Art des Visums ca. 4-6 Wochen einplanen.
Die folgenden Bestimmungen gelten für deutsche Staatsbürger. Wer kein deutscher Staatsbürger ist, erfährt die gültigen Einreisebestimmungen durch die Botschaft bzw. das Konsulat des jeweiligen Ziellandes.
Europa
Innerhalb Europas benötigen europäische Staatsbürger, die an einem Sprachkurs teilnehmen kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Personalausweis. Minderjährigen Reisenden empfehlen wir zusätzlich eine beglaubigte Vollmacht eines Erziehungsberechtigten mit sich zu führen.
Im außereuropäischen Ausland benötigen Sie neben einem gültigen Reisepass unter Umständen ein Visum.
Großbritannien
Seit dem 01. Oktober 2021 werden Personalausweise grundsätzlich nicht mehr als Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt (außer für die Einreise nach Gibraltar). Dies gilt auch für Transitreisende.
Die britische Regierung besteht auf einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts noch gültig sein muss. In manchen Ausnahmefällen können bestimmte EU-Bürger weiterhin mit Personalausweis einreisen.
Geschäftsreisende, die nur kurz vor Ort sin oder Touristen brauchen für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten normalerweise kein Visum. In vielen anderen Fällen ist seit 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-Pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU Studierende müssen dann (vorab) ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
- Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
- Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.
USA
Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen maschinenlesbaren Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über Ihren geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. Minderjährige Reisende müssen zusätzlich eine beglaubigte Vollmacht eines Erziehungsberechtigten mit sich führen.
VISUMSFREI sind alle Sprachkurse bis maximal 18 Stunden pro Woche („Ferienkurse“) und mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 12 Wochen. Die visumfreie Einreise für Sprachkursteilnehmer ist beschränkt auf die Gesamtdauer des Aufenthaltes von maximal 90 Tagen. Der Sprachkurs darf dennoch nicht der hauptsächliche Grund für die Einreise in die USA sein. Primär bleibt der Aufenthalt trotz Sprachkurs touristischer Natur. Bei visumfreier Einreise muss man die elektronische ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization) online einholen und sich registrieren. Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen. Die Gebühr beträgt zur Zeit 14 USD und kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Die Online-Registrierung ist bis 72 Stunden vor Abflug in die USA möglich.
Der Immigration Officer am port of entry entscheidet über Ihre Einreise. Es liegt in seinem Ermessen, Ihren Aufenthalt als primär touristisch oder bereits primär akademisch anzusehen. In jedem Falle sollten Sie dem Immigration Officer ein Bestätigungsschreiben der Sprachschule vorlegen können (visa waiver confimation). Aufgrund des nicht eindeutigen Gesetzestextes kann der Begriff “Schulstunde“ (45, 50, 55 oder 60 Minuten) von den Sprachschulen unterschiedlich interpretiert werden und daher jede Sprachschule anders über die Ausstellung eines solchen Schreibens entscheiden.
Sollten Sie in den letzten 8 Jahren Länder wie Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, den Iran, den Irak, Sudan oder den Jemen besucht haben, müssen Sie trotz ESTA-Abkommen ein F1-Studentenvisum beantragen!
VISUMPFLICHT besteht für alle Sprachkurse in den USA mit mehr als 18 Stunden pro Woche. Für diese Sprachkurse muss ein „F-1 Studentenvisum“ beantragt werden (unabhängig vom Alter und von der Länge des Aufenthaltes). Das Antragsformular für dieses Visum erhalten Sie nach der Anmeldung vom Sprachreise-Veranstalter. Zur Beantragung des Studentenvisums benötigen Sie eine schriftliche Einschreibebestätigung (Formular I-20) der jeweiligen Sprachschule im Original. Die Zustellung nimmt etwa 14 Tage in Anspruch. Da die Beantragung auch einen persönlichen Termin in der Botschaft bzw. dem Konsulat der USA in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, München oder Leipzig vorsieht, sollten mindestens 6 Wochen Beantragungszeit einkalkuliert werden. Das US-Visum kostet inkl. SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) derzeit ca. 350 US$. Mit dem F1-Studentenvisum dürfen Sie frühestens 30 Tage vor Beginn des Sprachkurses in die Vereinigten Staaten einreisen. Nach Ende des Sprachkurses dürfen Sie sich noch max. 60 Tage in den USA aufhalten (sog. grace period).
Sprachschüler, die mit einem F-1 Studentenvisum in die USA einreisen, müssen die sogenannte SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) bezahlen. Aktuelle Informationen zur SEVIS-Gebühr finden Sie hier. Die Gebühr kann nicht direkt im Konsulat bezahlen werden. Sie muss über die ICE-Internetseite (Immigration and Customs Enforcement) per Kreditkarte bezahlt werden. Dazu muss das Formular I-901 ausgefüllt werden (Antrag auf SEVIS-Gebühr).
ACHTUNG: Da die Einreise- und Visabestimmungen jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können, empfehlen wir, sich persönlich bei der amerikanischen Botschaft zu informieren.
Kanada
Jeder nach Kanada Einreisende (auch Transit) muss sich vor seinem Abflug auf einer Internetseite der kanadischen Regierung (eTA – Electronic Travel Authorisation) elektronisch registrieren, um eine Genehmigung für die Reise zu erhalten: Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene eTA-Genehmigung vorweisen. Die Gebühr beträgt zur Zeit 7 CA-Dollar und kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Die Online-Registrierung ist bis 72 Stunden vor Abflug nach Kanada möglich. Die eTA-Genehmigung gilt für beliebig viele Einreisen nach Kanada mit dem selben Reisepass, für die Dauer von bis zu fünf Jahren. Die eTA-Genehmigung für sich begründet noch keinen Anspruch auf Einreise. Die Einreisegenehmigung wird unverändert erst durch den Grenzschutz erteilt.
Längere Aufenthalte erfordern ein Studentenvisum. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein, wenn möglich noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus (fordern einige Fluggesellschaften).
Deutschland hat mit Kanada ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren für bis zu einem Jahr nach Kanada reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen. Praktikumsprogramme, die von Privatsprachschulen organisiert werden, sind grundsätzlich nur auf Working Holiday-Visum möglich.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft nachzulesen.
Australien
Für die Einreise bis zu drei Monaten (90 Tagen) ist lediglich ein gültiger Reisepass und ein Besuchervisum bzw. eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) nötig. Diese kann von Reisebüros und Fluggesellschaften erstellt oder im Internet ausgestellt werden. Mit einem 3 Monate gültigen Besuchervisum (eTA) ist die Teilnahme an einem bis zu 3 Monate dauernden Sprachkurs möglich. Das eTA Visum ist ein Jahr gültig.
Für einen längeren Sprachkurs (ab 13 Wochen) benötigen Sie ein Studentenvisum. Es kann nur bei der australischen Botschaft beantragt werden und kostet derzeit 540 AU$. Mit der Anmeldebestätigung bescheinigt die Sprachschule, dass man für die zwingend vorgeschriebene Overseas Student Health Cover (OHSC) Versicherung registriert wurde. Die Kosten für die OHSC betragen pro Semester ca. 350 AU$. Die Gebühr variiert je nach Kursort und ist entweder bei Ankunft vor Ort oder vorab zu zahlen. Gleichzeitig bestimmt der Gesetzgeber, dass nur „full time studies“ als Grundlage für ein Studentenvisum zulässig sind. Dies bedeutet, dass für Langzeitaufenthalte über drei Monate, ein „Intensivkurs“ gebucht werden muss.
Working Holiday Visum: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday Maker-Visum beantragen (nur 1 mal möglich!) und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 17 Wochen) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren (max. 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber). Für Praktika/Volontariate ist das Working Holiday Visum daher die beste Option.
Bei längeren Praktika ist eine Einreise auf 416 special program-Visum möglich.
Ausführliche Informationen zu allen Visafragen kann man auf der Internetseite der Australischen Botschaft nachlesen.
Neuseeland
Seit dem 01.10.2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung eTA sein.
Bei Buchung eines Sprachkurses, der länger als 3 Monate dauert, benötigen Sie ein Studentenvisum.
Bei Aufenthalten, die länger als 3 Monate dauern (mit max. 3 Monate Sprachkursanteil) bedarf es eines Touristenvisums. Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Working Holiday Visum: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday Scheme-Visum beantragen (nur 1 mal möglich!) und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 6 Monate) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens 2 Jahre gültig sein. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Teilnahme an einem Sprachkurs in Neuseeland umfassend versichert sein müssen.
Weitere Informationen sind hier nachzulesen.
Mexiko
Deutsche Staatsangehörige können mit einem Reisepass bis zu 180 Tage als Touristen visafrei nach Mexiko einreisen. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte, die Forma Migratoria Multiple FMM (Dokument zur mehrfachen Einreise). Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt und immer, zumindest als Kopie, mitgeführt werden. Bei Verlust der Touristenkarte muss spätestens bei Ausreise, gegen Gebühr von ca € 20, eine neue Karte erworben werden.
Für Praktikumsprogramme ist ein FM3-Visum zu beantragen.
Die genauen Einreisebestimmungen erhalten Sie von der mexikanischen Botschaft.
Südafrika
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist und über noch mindestens zwei freie Seiten verfügt. Ferner wird ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket verlangt.
Für längere Aufenthalte besteht Visumpflicht. Die Verlängerung des Aufenthaltes vor Ort ohne vorhandenes Visum ist nicht möglich, die Verlängerung des bestehenden Visums vor Ort muss 60 Tage vor Ablauf beantragt werden. Für Teilnehmer an Praktikums-/Volontariatsprogrammen ist ebenfalls ein Studentenvisum notwendig, bei Einreise erhalten Sie ein sog. „endorsement“, das Sie zur Annahme von (unbezahlten) Tätigkeiten berechtigt.
Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Diese können nach jüngsten Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung „aqdavit“, Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (z.B. gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („aqdavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen.
Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Ecuador, Costa Rica & Argentinien
Für die Einreise bis zu 90 Tagen ist lediglich ein gültiger Reisepass nötig, der mindestens noch drei Monate über die geplante Reise hinaus gültig ist. Außerdem wird ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket verlangt. Des Weiteren ist ein Nachweis über ausreichende Geldmittel erforderlich (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques oder Bargeld im Gegenwert von mindestens 500,- USD abhängig von der Reisedauer). Wenn die Sprachreise länger als 90 Tage bzw. 3 Monate dauern soll, ist zusätzlich ein Studentenvisum nötig. Informationen erhalten Sie über die entsprechende Botschaft des Ziellandes.
Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Da Flüge von Deutschland nach Lateinamerika teilweise in den USA zwischenlanden, müssen gegebenenfalls auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden.
Russland
Am 29. Dezember 2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit, auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.
Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Derzeit werden keine e-Visa erteilt!
In der Vergangenheit konnten deutsche Staatsangehörige für geschäftliche, touristische oder humanitäre Kurzaufenthalte grundsätzlich e-Visa zur einmaligen Einreise beantragen.
Die Erteilung eines e-Visa durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.
Die für die Ein- und Ausreise jeweils zugelassenen Grenzübergangsstellen mit e-Visa unterscheiden sich zum Teil zu den sonst mit normalem Visum zugelassenen Grenzübergangsstellen und sind beim russischen Außenministerium, beim e-Visa Application Process sowie von den deutschen Vertretungen in Russland aufgeführt. Andere als die dort genannten Grenzübergangsstellen können nicht passiert werden, für das Leningrader Gebiet auch nicht mit dem Zug.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.
Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.
Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne weiteres möglich.!
Informationen zu anderen Ländern sind bei den Botschaften bzw. Konsulaten des jeweiligen Ziellandes oder bei Ihrem Sprachreise-Veranstalter erhältlich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich: Kontakt
Stand der o.g. Visa-Informationen: Juli 2023