Student Protection Plan

FDSV Student Protection Plan (SPP) zur Übernahme von Sprachschüler*innen, die aufgrund einer Insolvenz eines FDSV-Mitgliedsunternehmens im Bereich Incoming ihren Sprachkurs nicht fortsetzen können.

Ziel des FDSV-SPP

Die Inbound-Mitglieder sichern sich und ihre Sprachschüler*innen bei Insolvenz in Form einer Selbstverpflichtung auf gegenseitiger Vertrauensbasis gegenseitig ab.

Der FDSV möchte mit seinen Mitgliedern Agenturen und Direktkund*innen die Sicherheit geben, dass Sprachschüler*innen, die einen 18Plus-Kurs gebucht und bezahlt haben, bei Insolvenz eines FDSV-Mitglieds von einem anderen FDSV Mitglied übernommen werden.

Bedingungen – Bestandteile des FDSV-SPP

Im Falle der Buchung einer Sprachreise über ein FDSV Mitglied nach Deutschland verpflichten sich die Verbandsmitglieder aus dem Bereich Incoming, die Schäden für die/den Sprachschüler*in, die durch eine Insolvenz eingetreten sind, bestmöglich abzufedern.

Von den FDSV-Mitgliedsorganisationen wird erwartet, dass sie betroffene Sprachschüler*innen unterstützen und je nach Verfügbarkeit alternative Sprachkurse mit dem Ziel anbieten, dass Sprachschüler*in den gebuchten Kurs in Deutschland fortsetzen können.

Folgende Rahmenbedingungen gelten für den FDSV-SPP:

  • Er gilt für Erwachsenen-Sprachkurse ab 18 Jahren. Er umfasst nicht die Unterkunft und weitere Reisebestandteile.
  • Der Ort der aufnehmenden Organisation kann von der ursprünglichen Ortswahl abweichen.
  • Die/Der Sprachschüler*in muss den Sprachkurs in Deutschland bereits angetreten haben und einen Zahlungsnachweis sowie eine Buchungsbestätigung vorlegen können.
  • Dieser Service der gegenseitigen Absicherung ist ausschließlich den Mitgliedsunternehmen des FDSV untereinander vorenthalten.

Darüber hinaus wird sich der FDSV mit seinen Mitgliedsunternehmen bemühen, Sprachschüler*innen bei Problemen wie z. B. bei der Suche nach neuen Unterkünften, zu unterstützen.

Verpflichtungen der FDSV Mitgliedsunternehmen

Die Übernahme der Sprachschüler*innen erfolgt durch die anderen FDSV-Mitgliedsunternehmen auf freiwilliger Basis und nur bei Verfügbarkeit von freien Kapazitäten.

Die Übernahmevereinbarung bezieht sich nur auf den bereits bezahlten Anteil des Kurses und nur auf diejenigen Sprachschüler*innen, die zum Zeitpunkt der Insolvenz das Programm bereits in Deutschland angetreten haben.

Falls die Agentur oder die Direktkund*innen die Programmzahlung noch nicht vorgenommen haben, können der Schüler*innen nicht neu platziert werden.

Die Ersatzschule ist nicht verantwortlich für ausstehende Gebühren wie z. B. ausstehende Provisionszahlungen an die vermittelnde Agentur.

Außer der Übernahme von Sprachschüler*innen übernehmen die Mitgliedsunternehmen keinerlei darüberhinausgehende rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen.

Die Durchführung der Sprachkurse kann in Form von Präsenzkursen oder als Online-/Hybridkurs fortgeführt werden.

Es ist das Ziel, die Schüler*innen in der gleichen Kursart zu platzieren, wie ursprünglich gebucht. Sollte dies nicht gelingen, wird ein alternativer Kurs angeboten.

Im Vordergrund aller Bemühungen steht die Sicherstellung eines erfolgreichen Sprachaufenthalts für alle betroffenen Sprachschüler*innen. Hierbei ist die ursprüngliche Wunschregion nachrangig.

Alle Bemühungen der Mitgliedsunternehmen im FDSV gelten nur bei grundsätzlicher Verfügbarkeit geeigneter oder adäquater Sprachkurse.

Berlin, 14. Dezember 2020