Europa
Innerhalb Europas benötigen deutsche Staatsbürger, die an einem Sprachkurs teilnehmen kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Personalausweis. Minderjährigen Reisenden empfehlen wir zusätzlich eine beglaubigte Vollmacht eines Erziehungsberechtigten mit sich zu führen.
Im außereuropäischen Ausland benötigt man neben einem gültigen Reisepass unter Umständen ein Visum. Alle folgenden Bestimmungen gelten für deutsche Staatsbürger. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Informationen empfehlen wir immer, die aktuellen Reisebedingungen der jeweiligen Sprachreise-Veranstalter zu beachten und gegebenenfalls beim entsprechenden Konsulat nachzufragen.
Wer kein deutscher Staatsbürger ist, erfährt die gültigen Einreisebestimmungen durch die Botschaft bzw. das Konsulat des jeweiligen Ziellandes.
Großbritannien
FVW Info, 2.1.2021
Der Brexit kommt. Für Menschen mit Reiseplänen für die Britischen Inseln ändert das neue Handelsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich (UK) zunächst aber wenig, denn die wichtigste Änderung greift erst im Herbst.
Vom 1. Oktober 2021 an wird für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland ein Reisepass benötigt, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt.
Den Pass stellt das Bürgeramt am Heimatort aus. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Alter des Antragstellers, der Zahl der Seiten und der Bearbeitungsdauer. Der Personalausweis wird dagegen nur noch bis zum 30. September 2021 für die Einreise akzeptiert. Urlauber müssen aber auch künftig kein Visum für Großbritannien beantragen.
Eine Ausnahme gibt es bei der Passpflicht für bestimmte Personen: Wer über einen „settled“- oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen, erläutert das EVZ.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der Reisen aus Deutschland nach Großbritannien und Nordirland aktuell deutlich geringer als in früheren Jahren. Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinweisen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins gesamte Vereinigte Königreich. Die reiserechtlichen Regelungen für die Nach-Brexit-Zeit werden für viele Menschen daher erst dann unmittelbar spürbar werden, wenn das Reiseaufkommen in der Zukunft wieder größer wird.
USA
Für die Einreise in die USA benötigt man einen maschinenlesbaren Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. Minderjährige Reisende müssen zusätzlich noch eine beglaubigte Vollmacht eines Erziehungsberechtigten mit sich führen.
VISUMSFREI sind alle Sprachkurse bis maximal 18 Stunden pro Woche („Ferienkurse“) und mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 12 Wochen. Die visumfreie Einreise für Sprachkursteilnehmer ist beschränkt auf die Gesamtdauer des Aufenthaltes von maximal 90 Tagen. Bei visumfreier Einreise muss man die elektronische ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization) online einholen und sich registrieren. Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen. Die Gebühr beträgt zur Zeit 14 USD und kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Weitere Informationen sind hier nachzulesen. Die Online-Registrierung ist bis 72 Stunden vor Abflug in die USA möglich.
VISUMPFLICHT besteht für alle Sprachkurse in den USA mit mehr als 18 Wochenstunden. Für diese Sprachkurse muss ein „F-1 Studentenvisum“ beantragt werden (unabhängig vom Alter und von der Länge des Aufenthaltes). Das Antragsformular für dieses Visum erhält man nach der Anmeldung vom Sprachreise-Veranstalter. Zur Beantragung des Studentenvisums benötigt man eine schriftliche Einschreibebestätigung (Formular I-20) der jeweiligen Sprachschule im Original. Die Zustellung nimmt etwa 14 Tage in Anspruch. Da die Beantragung auch einen persönlichen Termin in der Botschaft bzw. dem Konsulat der USA in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, München oder Leipzig vorsieht, sollten mindestens 6 Wochen Beantragungszeit einkalkuliert werden. Das US-Visum kostet inkl. SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) derzeit ca. 350 US$.
Sprachschüler, die mit einem F-1 Studentenvisum in die USA einreisen, müssen die sogenannte SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) bezahlen. Aktuelle Informationen zur SEVIS-Gebühr finden Sie hier. Das entsprechende Formular können Sie unter folgendem Link downloaden: www.ice.gov.
Diese Gebühr kann nicht direkt im Konsulat bezahlen werden. Sie muss über die ICE-Internetseite (Immigration and Customs Enforcement) per Kreditkarte bezahlt werden. Dazu muss das Formular I-901 ausgefüllt werden (Antrag auf SEVIS-Gebühr).
ACHTUNG: Da die Einreise- und Visabestimmungen jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können, empfehlen wir, sich persönlich bei der amerikanischen Botschaft zu informieren.
Kanada
Jeder nach Kanada Einreisende (auch Transit) muss sich vor seinem Abflug auf einer Internetseite der kanadischen Regierung (eTA – Electronic Travel Authorisation) elektronisch registrieren, um eine Genehmigung für die Reise zu erhalten. Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene eTA-Genehmigung vorweisen. Die Gebühr beträgt zur Zeit 7 CA-Dollar und kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Die Online-Registrierung ist bis 72 Stunden vor Abflug nach Kanada möglich. Die eTA-Genehmigung gilt für beliebig viele Einreisen nach Kanada mit dem selben Reisepass, für die Dauer von bis zu fünf Jahren. Die eTA-Genehmigung für sich begründet noch keinen Anspruch auf Einreise. Die Einreisegenehmigung wird unverändert erst durch den Grenzschutz erteilt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft nachzulesen.
Australien
Für die Einreise bis zu drei Monaten (90 Tagen) ist lediglich ein gültiger Reisepass und ein Besuchervisum bzw. eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) nötig. Diese kann von Reisebüros und Fluggesellschaften erstellt oder im Internet ausgestellt werden. Mit einem 3 Monate gültigen Besuchervisum (eTA) ist die Teilnahme an einem bis zu 3 Monate dauernden Sprachkurs möglich.
Für einen längeren Sprachkurs (ab 13 Wochen) benötigt man ein Studentenvisum. Es kann nur bei der australischen Botschaft beantragt werden und kostet derzeit 540 AU$. Mit der Anmeldebestätigung bescheinigt die Sprachschule, dass man für die zwingend vorgeschriebene Overseas Student Health Cover (OHSC) Versicherung registriert wurde. Die Kosten für die OHSC betragen pro Semester ca. 350 AU$. Die Gebühr variiert je nach Kursort und ist entweder bei Ankunft vor Ort oder vorab zu zahlen. Gleichzeitig bestimmt der Gesetzgeber, dass nur „full time studies“ als Grundlage für ein Studentenvisum zulässig sind. Dies bedeutet, dass für Langzeitaufenthalte über drei Monate, nur der jeweilige „Intensivkurs“ gebucht werden kann.
Ausführliche Informationen zu allen Visafragen kann man auf der Internetseite der Australischen Botschaft nachlesen.
Neuseeland
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der noch mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Es wird ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket verlangt. Für längere Aufenthalte ist ein Visum notwendig. Weitere Informationen sind hier nachzulesen.
Südafrika
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist und über noch mindestens zwei freien Seiten verfügt. Ferner wird ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket verlangt. Für längere Aufenthalte besteht Visumpflicht. Die Verlängerung des Aufenthaltes vor Ort ohne vorhandenes Visum ist nicht möglich, die Verlängerung des bestehenden Visums vor Ort muss 60 Tage vor Ablauf beantragt werden. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Diese können nach jüngsten Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („aqdavit“, Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (z.B. gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („aqdavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw.des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Mexiko
Deutsche Staatsangehörige können mit einem Reisepass bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Mexiko einreisen. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt und immer, zumindest als Kopie, mitgeführt werden. Bei Verlust der Touristenkarte muss spätestens bei Ausreise, gegen Gebühr von ca € 20, eine neue Karte erworben werden.
Ecuador, Costa Rica & Argentinien
Für die Einreise bis zu 90 Tagen ist lediglich ein gültiger Reisepass nötig, der mindestens noch drei Monate über die geplante Reise hinaus gültig ist. Außerdem wird ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket verlangt. Des Weiteren ist ein Nachweis über ausreichende Geldmittel erforderlich. Wenn die Sprachreise länger als 90 Tage bzw. 3 Monate dauern soll, so ist zusätzlich ein Studentenvisum nötig. Informationen dazu bekommt man über die entsprechende Botschaft des Ziellandes.
Informationen zu anderen Ländern sind bei den Botschaften bzw. Konsulaten des jeweiligen Ziellandes oder beim Sprachreise-Veranstalter erhältlich.
ACHTUNG: Da die Einreise- und Visabestimmungen jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können, empfehlen wir, sich persönlich bei der jeweiligen Botschaft zu informieren. Im Zusammenhang mit der Veränderung durch Covid-19 sollten alle Bestimmungen bei den Botschaften erfragt werden.
Stand der o.g. Visa-Informationen: Oktober 2020