Forderungsschreiben des Fachverbands Deutscher Sprachschulen und Sprachreise-Veranstalter (FDSV) e.V. zum Herrenberger Urteil
Seit Anfang 2024 werden Honorarkräfte in der Weiterbildung zunehmend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eingestuft. Diese Praxisänderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), basierend auf verschärften Prüfkriterien nach einem Urteil des Bundessozialgerichts, stellt eine existenzielle Bedrohung für Sprachschulen und Bildungsträger dar.Die neue Prüfpraxis führt zu erheblichen Einschränkungen in der sprachlichen Qualifizierung internationaler Arbeits- und Fachkräfte. Dies betrifft auch Integrationskurse und von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahmen (AZAV), wodurch die schnelle Integration internationaler Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt verzögert wird.
1. Eingeschränkte Integrations- und Bildungsmöglichkeiten:
Reduzierte Verfügbarkeit von Weiterbildungsangeboten, insbesondere bei Sprachkursen, was sich negativ auf Teilnehmer und deren berufliche Perspektiven auswirkt.
Die Einstufung untergräbt wichtige Initiativen wie den „Jobturbo“ und die Nationale Weiterbildungsstrategie.
Massive finanzielle Einbußen und erhöhter bürokratischer Aufwand bedrohen die Existenz vieler Bildungsträger.
1. Schaffung von Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber:
Klare gesetzliche Regelungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Möglichkeit, als freiberufliche Honorarkraft zu arbeiten, muss erhalten bleiben.
Keine rückwirkenden Entscheidungen nach neuen Kriterien.
Maßnahmen und zeitliche Schritte zur Behebung der Honorarkräfteproblematik vereinbaren.
Re-Evaluation der Prüfkriterien und Rechtssicherheit:
- Überprüfung der verschärften Prüfkriterien der DRV.
- Kritische Bewertung des unternehmerischen Risikos.
- Neuinterpretation der Einbindung in die Unternehmensorganisation.
- Rechtssicherheit für Hybrid-Modelle (Mischung aus Festangestellten und Honorarkräften).
- Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Integration internationaler Fachkräfte: Vorbereitung internationaler Fachkräfte auf den deutschen Arbeitsmarkt.
- Tourismuswirtschaft und Qualitätstourismus: Sprachkursteilnehmende investieren in verschiedene Wirtschaftssektoren.
- Förderung der Fremdsprachenkompetenz und des interkulturellen Austauschs: Sprachschulen stärken die interkulturelle Kompetenz und Verständigung.
- Wichtige Arbeitgeber: Sprachschulen bieten sozialversicherungspflichtige Anstellungen und Ausbildungsmöglichkeiten.