Hygienekonzepte bei Sprachreisen funktionieren gut

Die Mitgliedsunternehmen des FDSV ziehen eine erste positive Bilanz bei der Durchführung von Sprachreisen unter Corona-Bedingungen. Die Abstands- und Hygienekonzepte der Sprachschulen haben sich auch in der Praxis bewährt!

Seit dem Sommer sind Sprachreisen in das Europäische Ausland sowie innerhalb Deutschlands wieder möglich.
Je nach Räumlichkeiten finden die Sprachkurse in einer meist reduzierten Gruppengröße statt. Die Sprachschüler werden in „Kohorten“ eingeteilt und durch feste Lehrer und Ansprechpartner betreut. Einige Veranstalter bieten auch Hybridkurse an, bei denen Onlineteilnehmer dem Live-Unterricht zugeschaltet sind.
Die Sprachreise-Veranstalter müssen aufgrund von COVID-19 bei der Planung und Durchführung der Reisen nach wie vor sehr flexibel reagieren. Sprachschulen und Veranstalter bieten außerdem sehr flexible und kulante Umbuchungsmöglichkeiten an, was den Kunden größtmögliche Sicherheit bietet.
Nach den positiven Erfahrungen während der vergangenen Sommermonaten fühlt sich die Branche auf die coronabedingten Herausforderungen der nächsten Saison gut vorbereitet – solange steigende Fallzahlen diesen leicht optimistischen Blick in die Zukunft nicht wieder zunichtemachen.

Die Orientierung kann ganz einfach sein. Der Fachverband Deutscher Sprachschulen und Sprachreise-Veranstalter e.V. (FDSV), ein Zusammenschluss von führenden Sprachschulen in Deutschland und Sprachreise-Veranstaltern mit weltweiten Angeboten, hilft bei der Auswahl und steht für geprüfte Qualität.
Nutzen Sie die Vorteile bei der Buchung von Sprachreisen über einen geprüften Qualitätsanbieter:

Nutzen Sie die Vorteile bei der Buchung von Sprachreisen über einen geprüften Qualitätsanbieter:

  • schnelle Orientierung mit dem „Sprachreise-Finder“ unter www.fdsv.de
  • Qualitätsprüfung der Angebote durch einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat
  • Zertifizierung nach DIN EN 14804
  • objektive Beratung, Transparenz und Sicherheit bei der Buchung
  • Sprachreisen ausschließlich nach deutschem Reiserecht
  • praktische Tipps zu finanzieller Förderung, der Anerkennung von Bildungsurlaub und zu vielen anderen Aspekten

Pressemitteilung 25.6. als PDF