Sprachkurse als Bildungsurlaub in Zeiten von Corona

Auslandsreisen sind derzeit nur bedingt erlaubt und auch mittelfristig nur mit Auflagen und teilweisen Einschränkungen möglich. Wie kann man die Zeit in der Krise trotzdem sinnvoll nutzen und sich sprachlich fit für den Beruf machen? Mehrere Bundesländer genehmigen Bildungsurlaub nun auch in Form von Online-Kursen.

Aufgrund der aktuellen Situation haben die Ministerien einiger Bundesländer die Zustimmung erteilt, Bildungsurlaubsangebote als Online-Kurse durchzuführen. Die live Online-Kurse werden von qualifizierten Lehrern über Webcam geleitet. So ist die Interaktionen zwischen Lehrern und Kursteilnehmern wie in einem richtigen Seminarraum möglich.

Generell kann Bildungsurlaub in 14 Bundesländern beantragt werden. Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Als anerkannte berufliche Weiterbildung gilt auch die Teilnahme an einer Sprachreise, wenn der Sprachkurs bzw. der Anbieter für Bildungsurlaub anerkannt ist.

Einen generellen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, welche seit mindestens 6 Monaten Vollzeit angestellt sind. Dem Arbeitnehmer stehen bis zu 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren als Bildungsurlaub zur Verfügung. Die Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Sachsen gibt es das Angebot leider nicht.

Die Orientierung kann ganz einfach sein. Der Fachverband Deutscher Sprachschulen und Sprachreise-Veranstalter e.V. (FDSV), ein Zusammenschluss von 34 führenden Sprachschulen in Deutschland und Sprachreise-Veranstaltern mit weltweiten Angeboten, hilft bei der Auswahl und steht für geprüfte Qualität.

Nutzen Sie die Vorteile bei der Buchung von Sprachreisen über einen geprüften Qualitätsanbieter:

  • schnelle Orientierung mit dem „Sprachreise-Finder“ unter www.fdsv.de
  • Qualitätsprüfung der Angebote durch einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat
  • ein eigenes Gütesiegel nach DIN EN 14804
  • objektive Beratung, Transparenz und Sicherheit bei der Buchung
  • Sprachreisen ausschließlich nach deutschem Reiserecht
  • praktische Tipps zu finanzieller Förderung, der Anerkennung von Bildungsurlaub und zu vielen anderen Aspekten

Pressemitteilung 25.6. als PDF